Auf einen Blick

 

  • Der Staat fördert den Aufbau der Rürup-Rente mit Steuervorteilen.
  • Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt (bzw. ab dem 62. Lebensjahr bei Vertragsabschluss ab 2012).
  • In der Ansparphase ist das Kapital vor dem Zugriff Dritter geschützt und damit beispielsweise Hartz IV- und pfändungssicher.
  • Der Vertrag kann nicht vererbt, übertragen, beliehen oder verkauft werden.
  • Sie können zusätzlich die eigene Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebene absichern.

 

Hohe Beträge steuerlich absetzbar

Für das Jahr 2011 können Sie 72 Prozent Ihrer Beiträge für eine Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen (maximal 72 Prozent von 20.000 Euro bei Ledigen und von 40.000 Euro bei Ehepaaren). Bis zum Jahre 2025 steigt der Betrag schrittweise bis auf 100 Prozent der 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehepaare). Bei Angestellten verringert sich der Sonderausgaben-Abzug um den Arbeitgeber-Anteil zur Rente. Denn dieser Beitrag ist bereits steuerfrei.

Zusammen mit der R+V Versicherung bieten wir Ihnen die Rürup-Rente als private oder als fondsgebundene Rentenversicherung an. Fragen Sie Ihren Berater nach einer passenden Vorsorge-Lösung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Raiffeisenbank Oldenburg eG
BLZ: 28060228