
elektronische Kontoauszüge
... bequem online abrufen
Der elektronische Kontoauszug ist die komfortable Alternative zum Auszug in Papierform. Sie erhalten Ihre Kontoauszüge direkt in Ihrer Online-Filiale. So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker.
Freischaltung
Wenn Sie Ihre Kontoauszüge künftig über die Online-Filiale erhalten möchten, können Sie die Freischaltung direkt online vornehmen. Sie finden die Funktion im Bereich "Service & Verwaltung" unter dem Punkt "Zustellart Kontoauszüge". Hier haben Sie zwei Abrufmöglichkeiten zur Auswahl.
Zustellung der Kontoauszüge in Ihren Postkorb
Sie erhalten die Kontoauszüge zum Monatsultimo bequem als Nachricht in Ihren Postkorb innerhalb der Online-Filiale zugestellt. Sie können nun den Anhang herunterladen, drucken oder direkt in den eTresor ablegen. Die Quittierung des Kontoauszugs erfolgt ohne TAN.
Die Umstellung auf Zustellung in den Postkorb ist zur Zeit nur für Einzelkonten möglich. Die Freischaltung von Gemeinschaftskonten kann nur durch die Bank erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Geschäftsstelle.
Manueller Abruf der Kontoauszüge
Sie fordern die Kontoauszüge selbst an. Während des Vorgangs muss der Abruf des Kontoauszugs mittels einer TAN quittiert werden.
Quittierung von elektronischen Kontoauszügen
Um den juristischen Anforderungen an einen elektronischen Auszug zu genügen, muss der Erhalt der Auszüge quittiert werden. Ist die Quittung nicht rechtzeitig erfolgt, wird automatisch ein kostenpflichtiger Quittungsauszug auf Papier erstellt und zugesandt. Die Quittierung für manuell abgerufene Auszüge muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Bei der Zustellung an den Postkorb haben Sie hierfür 30 Tage Zeit.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung Ihres Kontos zur Zeit nur für Privatkonten möglich ist. Eine parallele Erstellung der Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker ist nicht möglich. Die Auszüge werden im weit verbreiteten PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Tipp
Verwahren Sie Ihre elektronischen Dokumente sicher und kostengünstig im eTresor. Mit der Zustellung an den Postkorb können Sie Ihre Auszüge direkt dort ablegen.
